Bära-Apotheke
Kapellentorstraße 6, 72362 Nusplingen
Apotheken in Nusplingen (Zollernalbkreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Kapellentorstraße 6, 72362 Nusplingen
Kapellentorstraße 8, 72362 Nusplingen
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Deilinger Straße 4, 78564 Wehingen · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Ebinger Straße 59, 72469 Meßstetten · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 49, 78559 Gosheim · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Tuttlinger Straße 4, 78570 Mühlheim an der Donau · 12 km
Hauptstraße 169, 78549 Spaichingen · 13 km · barrierefrei
Marktplatz 2, 78549 Spaichingen · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Angerstraße 2, 78549 Spaichingen · 13 km · barrierefrei
Hauptstraße 121, 78549 Spaichingen · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Sonnenstraße 31, 72458 Albstadt · 13 km
Sonnenstraße 30, 72458 Albstadt · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.