Hirsch-Apotheke
Schloßallee 20, 01468 Moritzburg
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Apotheke in Moritzburg (Meißen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Schloßallee 20, 01468 Moritzburg
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Borstraße 30, 01445 Radebeul · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr
Moritzburger Straße 13, 01445 Radebeul · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Moritzburger Straße 74, 01640 Coswig · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Hauptstraße 25, 01445 Radebeul · 7 km
Radebeul · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr
Bahnhofstraße 19, 01445 Radebeul · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Weintraubenstraße 31, 01445 Radebeul · 7 km · barrierefrei
Markt 4, 01471 Radeburg · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Markt 4, 01471 Radeburg · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Großenhainer Straße 27, 01471 Radeburg · 7 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.