Hirsch-Apotheke
Radeburger Straße 7, 01458 Ottendorf-Okrilla
Apotheke in Ottendorf-Okrilla (Bautzen - Budyšin). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Radeburger Straße 7, 01458 Ottendorf-Okrilla
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Königsbrücker Landstraße 295, 01108 Dresden · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Liegauer Straße 6, 01465 Dresden · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Dresden · 6 km
Montag bis Freitag: 09:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Königsbrücker Landstraße 67, 01109 Dresden · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Dresden · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Markt 4, 01471 Radeburg · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Markt 4, 01471 Radeburg · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Großenhainer Straße 27, 01471 Radeburg · 8 km · barrierefrei
Markt 9, 01109 Dresden · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Röderstraße 1, 01454 Radeberg · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Ottendorf-Okrilla
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.