Burgwald-Apotheke
Marburger Straße 26, 35117 Münchhausen
Apotheke in Münchhausen (Landkreis Marburg-Biedenkopf). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Marburger Straße 26, 35117 Münchhausen
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Wetter (Hessen) · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Bahnhofstraße 1, 35083 Wetter (Hessen) · 6 km
Fuhrstraße 40, 35083 Wetter (Hessen) · 6 km
Marburger Straße 2, 35088 Battenberg (Eder) · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Lindenstraße 4, 35094 Lahntal · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Wittgensteiner Straße 19, 35094 Lahntal · 11 km
Rosenthal · 11 km · barrierefrei
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Stapenhorststraße 12, 35066 Frankenberg (Eder) · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Neue Landstraße 23, 35232 Dautphetal · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Edertalstraße 10, 35116 Hatzfeld (Eder) · 12 km
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.