Apotheke am Untertor
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Apotheken in Wetter (Hessen) (Landkreis Marburg-Biedenkopf). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Fuhrstraße 40, 35083 Wetter (Hessen)
Bahnhofstraße 1, 35083 Wetter (Hessen)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Lindenstraße 4, 35094 Lahntal · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Wittgensteiner Straße 19, 35094 Lahntal · 5 km
Marburger Straße 26, 35117 Münchhausen · 6 km
Marburg · 8 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Huteweg 4a, 35041 Marburg · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Neue Landstraße 23, 35232 Dautphetal · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Emil-von-Behring-Straße 46, 35041 Marburg · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:15 Uhr und 14:15–18:15 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Bahnhofstraße 29, 35037 Marburg · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Marburg · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Marburg · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.