Adler-Apotheke
Hauptstraße 83, 09619 Mulda/Sachsen
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheke in Mulda/Sachsen (Mittelsachsen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße 83, 09619 Mulda/Sachsen
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
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Hauptstraße 114, 09618 Großhartmannsdorf · 6 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–11:00 Uhr
Steinbruchweg 1a, 09623 Frauenstein · 9 km
Markt 8, 09618 Brand-Erbisdorf · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 12, 09618 Brand-Erbisdorf · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Bobritzsch-Hilbersdorf · 10 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–11:30 Uhr · Mittwoch, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Dresdner Straße 5, 09619 Sayda · 11 km
Montag bis Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–11:30 Uhr
Häuersteig 2, 09599 Freiberg · 11 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Bahnhofstraße 4, 09623 Rechenberg-Bienenmühle · 11 km
Tschaikowskistraße 57A, 09599 Freiberg · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr
Karl-Kegel-Straße 69, 09599 Freiberg · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.