Lindenapotheke
Bahnhofstraße 4, 09623 Rechenberg-Bienenmühle
Apotheke in Rechenberg-Bienenmühle (Mittelsachsen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Bahnhofstraße 4, 09623 Rechenberg-Bienenmühle
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Steinbruchweg 1a, 09623 Frauenstein · 7 km
Dresdner Straße 5, 09619 Sayda · 8 km
Montag bis Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–11:30 Uhr
Brüxer Straße 16, 09544 Neuhausen/Erzgebirge · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–11:30 Uhr
Hauptstraße 83, 09619 Mulda/Sachsen · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Am Rathaus 1, 09548 Seiffen/Erzgebirge · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Altenberger Straße 18, 01744 Dippoldiswalde · 15 km
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 114, 09618 Großhartmannsdorf · 16 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–11:00 Uhr
Dippoldiswalder Straße 3, 01773 Altenberg · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Markt 14, 09526 Olbernhau · 16 km
Montag bis Freitag: 07:45–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Hauptstraße 51, 01778 Altenberg · 19 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.