Rats-Apotheke
Am Rathaus 1, 09548 Seiffen/Erzgebirge
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Apotheke in Seiffen/Erzgebirge (Erzgebirgskreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Am Rathaus 1, 09548 Seiffen/Erzgebirge
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Brüxer Straße 16, 09544 Neuhausen/Erzgebirge · 3 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–11:30 Uhr
Dresdner Straße 5, 09619 Sayda · 8 km
Montag bis Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–11:30 Uhr
Markt 14, 09526 Olbernhau · 8 km
Montag bis Freitag: 07:45–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Bahnhofstraße 4, 09623 Rechenberg-Bienenmühle · 12 km
Lindenstraße 3, 09509 Pockau-Lengefeld · 17 km
Steinbruchweg 1a, 09623 Frauenstein · 18 km
Hauptstraße 83, 09619 Mulda/Sachsen · 18 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 114, 09618 Großhartmannsdorf · 19 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–11:00 Uhr
Kirchgasse 4, 09514 Pockau-Lengefeld · 20 km
Montag bis Sonntag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Markt 12, 09496 Marienberg · 20 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.