Apotheke Neudenau
Neue Anlage 1, 74861 Neudenau
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
Apotheke in Neudenau (Landkreis Heilbronn). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Neue Anlage 1, 74861 Neudenau
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 15, 74196 Neuenstadt am Kocher · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Lindenplatz 3, 74196 Neuenstadt am Kocher · 7 km · barrierefrei
Mühlgasse 1-3, 74219 Möckmühl · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Züttlinger Straße 10/1, 74219 Möckmühl · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Friedrichsplatz 5, 74177 Bad Friedrichshall · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr
Friedrichshaller Straße 15, 74177 Bad Friedrichshall · 8 km · barrierefrei
Brunnenstraße 5, 74831 Gundelsheim (Landkreis Heilbronn) · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Schloßstraße 17, 74831 Gundelsheim (Landkreis Heilbronn) · 8 km
Theodor-Heuss-Straße 28, 74855 Haßmersheim · 9 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Hauptstraße 9, 74254 Offenau · 9 km
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.