Marien-Apotheke
Am Plärrer 2
Apotheke in Obernzenn (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Am Plärrer 2
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Kegetstraße 4, 91438 Bad Windsheim · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Marktplatz 3, 91438 Bad Windsheim · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Kornmarkt 4, 91438 Bad Windsheim · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Berliner Straße 16, 91438 Bad Windsheim · 7 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Bad Windsheim · 8 km
Windsheimer Straße 10, 91593 Burgbernheim · 10 km
Erlanger Straße 5, 91459 Markt Erlbach · 15 km
Hauptstraße 15, 91484 Sugenheim · 17 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Rettistraße 3, 91522 Ansbach · 17 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–16:00 Uhr
Ansbacher Straße 21, 91413 Neustadt an der Aisch · 17 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.