St. Georgs-Apotheke
Pindorferstraße 1, 93083 Obertraubling · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Apotheken in Obertraubling (Landkreis Regensburg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Pindorferstraße 1, 93083 Obertraubling · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Regensburger Straße, 93083 Obertraubling · barrierefrei
Regensburger Straße 77, 93083 Obertraubling · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Pommernstraße 4, 93073 Neutraubling · 3 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 09:00–19:00 Uhr
Friedrich-Viehbacher-Allee 7, 93055 Regensburg · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Aussiger Straße 13, 93073 Neutraubling · 3 km · barrierefrei
Neutraubling · 4 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hans-Watzlik-Straße 5, 93073 Neutraubling · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Bischof-Sailer-Straße 3-7, 93092 Barbing · 4 km · barrierefrei
Hauptstraße 7, 93096 Köfering · 4 km
Von-Seeckt-Straße 21, 93053 Regensburg · 5 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 09:00–19:00 Uhr
Straßäcker 5, 93096 Köfering · 5 km
Hildegard-von-Bingen-Straße 1, 93053 Regensburg · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.