Realapotheke
barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Apotheken in Pentling (Landkreis Regensburg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Hölkeringer Straße 9, 93080 Pentling
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Konrad-Adenauer-Allee 32, 93051 Regensburg · 2 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Bruckdorfer Straße 7a, 93161 Sinzing · 2 km
Theodor-Storm-Straße 3, 93051 Regensburg · 3 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Dr.-Gessler-Straße 45, 93051 Regensburg · 3 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Ziegetsdorfer Straße 113, 93051 Regensburg · 3 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kumpfmühler Straße 64, 93051 Regensburg · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kumpfmühler Straße 45, 93051 Regensburg · 4 km · barrierefrei
Franz-von-Taxis-Ring 51, 93049 Regensburg · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–16:00 Uhr
Prüfeninger Straße 109 a, 93049 Regensburg · 4 km
Galgenbergstraße 25, 93053 Regensburg · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.