Heilica-Apotheke
Hauptstraße 27, 93186 Pettendorf
Apotheke in Pettendorf (Landkreis Regensburg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße 27, 93186 Pettendorf
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Lorenzer Straße 10, 93138 Lappersdorf · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Schützenheimweg 21, 93049 Regensburg · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr
Hedwigstraße 31-33, 93049 Regensburg · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Am Marktplatz 5, 93152 Nittendorf · 5 km
Bernsteinstraße 16, 93152 Nittendorf · 5 km
Lilienthalstraße 58, 93049 Regensburg · 5 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr
Franz-von-Taxis-Ring 51, 93049 Regensburg · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–16:00 Uhr
Prüfeninger Straße 109 a, 93049 Regensburg · 6 km
Regensburger Straße 29, 93138 Lappersdorf · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Ziegetsdorfer Straße 113, 93051 Regensburg · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.