Bartholomäus-Apotheke
Hauptstraße 61, 77799 Ortenberg (Ortenaukreis)
Apotheke in Ortenberg (Ortenaukreis) (Ortenaukreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße 61, 77799 Ortenberg (Ortenaukreis)
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Ortenberger Straße 13, 77654 Offenburg · 2 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Moltkestraße 50, 77654 Offenburg · 2 km · barrierefrei
Hildastraße 69, 77654 Offenburg · 3 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Fischmarkt 3, 77652 Offenburg · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–18:00 Uhr
Zeller Straße 31, 77654 Offenburg · 3 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 43, 77652 Offenburg · 3 km
Samstag: 08:00–18:00 Uhr · Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Kronenplatz 1, 77652 Offenburg · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr
Am Kirchberg 2, 77656 Offenburg · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Ebertplatz 12a, 77654 Offenburg · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Hauptstraße 19, 77652 Offenburg · 3 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.