Rhein Apotheke
Hauptstraße 56, 77743 Neuried (Ortenaukreis)
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Apotheken in Neuried (Ortenaukreis) (Ortenaukreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße 56, 77743 Neuried (Ortenaukreis)
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Kehler Straße 48, 77743 Neuried (Ortenaukreis)
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 73, 77746 Schutterwald · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Rathausstraße 9, 77963 Schwanau · 8 km
Kehler Straße 1, Kehl · 8 km · barrierefrei
Heimburgstraße 1, 77656 Offenburg · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Marlener Straße 11, 77656 Offenburg · 9 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Wilhelm-Röntgen-Straße 1, Offenburg · 9 km
Friesenheimer Hauptstraße 40, 77948 Friesenheim · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kronenplatz 1, 77652 Offenburg · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr
Fischmarkt 3, 77652 Offenburg · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–18:00 Uhr
Hauptstraße 43, 77652 Offenburg · 10 km
Samstag: 08:00–18:00 Uhr · Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.