Lichtenberg Apotheke
Hauptstraße 26 · barrierefrei
Apotheke in Willstätt (Ortenaukreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße 26 · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Oberdorfstraße 25, 77694 Kehl · 3 km · barrierefrei
Am Storchennest 16, 77694 Kehl · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kehler Straße 1, Kehl · 6 km · barrierefrei
Hauptstraße 123, 77694 Kehl · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Hindenburgplatz 1, 77767 Appenweier · 6 km
Ortenauer Straße 33, Appenweier · 7 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:15 Uhr und 14:30–18:15 Uhr · Samstag: 08:30–12:15 Uhr
Querbacher Straße 3, 77694 Kehl · 7 km · barrierefrei
Montag, Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–19:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Hauptstraße 75, 77694 Kehl · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–17:00 Uhr
Hauptstraße 43, 77694 Kehl · 7 km · barrierefrei
Samstag: 09:00–17:00 Uhr · Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr
Wilhelm-Röntgen-Straße 1, Offenburg · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.