Kurapotheke
Friedrichsdorfstraße 3, 06485 Quedlinburg · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheken in Quedlinburg (Landkreis Harz). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Friedrichsdorfstraße 3, 06485 Quedlinburg · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Pölkenstraße 7, 06484 Quedlinburg · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kornmarkt 8, 06484 Quedlinburg · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kaiser-Otto-Straße 5, 06484 Quedlinburg
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Weyhegarten 1, 06484 Quedlinburg · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Marktstraße 2, 06485 Quedlinburg
Montag bis Dienstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Bahnhofstraße 5 · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
August-Bebel-Ring 15, 06484 Quedlinburg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Quedlinburg
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.