Stadtapotheke
Markt 56, 07929 Saalburg-Ebersdorf
Apotheke in Saalburg-Ebersdorf (Saale-Orla-Kreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Markt 56, 07929 Saalburg-Ebersdorf
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Heinrich-Behr-Straße 5b, 07356 Bad Lobenstein · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Am Tor 1, 07356 Bad Lobenstein · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Koskauer Straße 36, 07922 Tanna · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–11:00 Uhr
Markt 5/6, 07907 Schleiz · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Geraer Straße 12, 07907 Schleiz · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Rudolf-Breitscheid-Straße 6a, 07907 Schleiz · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Schleizer Straße 5, 07926 Gefell · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–11:30 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Gerberstraße 6, 07927 Hirschberg · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Lehestener Straße 1, 07343 Wurzbach · 14 km
August-Bebel-Platz 8, 07919 Pausa-Mühltroff · 15 km
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.