Rohan Apotheke im Schuttertal
Hauptstraße 30, 77960 Seelbach
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Apotheken in Seelbach (Ortenaukreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße 30, 77960 Seelbach
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Hauptstraße 17a, 77960 Seelbach
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Marktstraße 40/2, 77933 Lahr/Schwarzwald · 6 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–14:00 Uhr
Lahr/Schwarzwald · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Lahr/Schwarzwald · 6 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Lahr/Schwarzwald · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 08:00–18:00 Uhr
Alter Stadtbahnhof 1, 77933 Lahr/Schwarzwald · 6 km
Lahr/Schwarzwald · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Mitteldorfstraße 8, 77781 Biberach · 7 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Lahr/Schwarzwald · 8 km
Friesenheimer Hauptstraße 40, 77948 Friesenheim · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 29, 77790 Steinach (Ortenaukreis) · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.