Apotheke Kreuzbühl
Hauptstraße 29, 77790 Steinach (Ortenaukreis)
Apotheke in Steinach (Ortenaukreis) (Ortenaukreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße 29, 77790 Steinach (Ortenaukreis)
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Klosterstraße 2, 77716 Haslach im Kinzigtal · 3 km
Lindenstraße 5, 77716 Haslach im Kinzigtal · 4 km · barrierefrei
Mitteldorfstraße 8, 77781 Biberach · 5 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Nordracher Straße 2, 77736 Zell am Harmersbach · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Donnerstag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–19:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Hauptstraße 169, 77736 Zell am Harmersbach · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Hauptstraße 17a, 77960 Seelbach · 9 km
Hauptstraße 30, 77960 Seelbach · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Gustav-Rivinius-Platz 1, 77756 Hausach · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Eisenbahnstraße 68, 77756 Hausach · 9 km
Hauptstraße 21, 77723 Gengenbach · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.