Apotheke an der Altmühltherme
Weißenburger Straße 7b, 91757 Treuchtlingen
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Apotheken in Treuchtlingen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Weißenburger Straße 7b, 91757 Treuchtlingen
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Oettinger Straße 7, 91757 Treuchtlingen · barrierefrei
Montag bis Dienstag, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Bahnhofstraße 17, 91757 Treuchtlingen · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Marktplatz 2, 91788 Pappenheim · 5 km
Bahnhofstraße 13, 91781 Weißenburg in Bayern · 9 km
Weißenburg in Bayern · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Weißenburg in Bayern · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Weißenburg in Bayern · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
91781 Weißenburg in Bayern · 10 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Rothenburger Straße 43, 91781 Weißenburg in Bayern · 10 km · barrierefrei
Monheim · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Ringstraße, 91719 Heidenheim · 14 km
Dollnstein · 15 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.