Apotheke
Weißenhof 10, 74189 Weinsberg
Apotheken in Weinsberg (Landkreis Heilbronn). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Weißenhof 10, 74189 Weinsberg
Kernerstraße 17, 74189 Weinsberg · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Traubenplatz 3, 74189 Weinsberg · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Talstraße 1, 74235 Erlenbach · 2 km · barrierefrei
Ellhofen · 2 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
74235 Erlenbach · 3 km
Bismarckstraße 108, 74074 Heilbronn · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kernerstraße 1, 74076 Heilbronn · 4 km · barrierefrei
Gartenstraße 55, 74072 Heilbronn · 5 km
Waiblingerstraße 2, 74074 Heilbronn · 5 km · barrierefrei
Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Am Wollhaus 4, 74072 Heilbronn · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–18:00 Uhr
Kaiserstraße 32, 74072 Heilbronn · 5 km · barrierefrei
Rötelstraße 35, 74172 Neckarsulm · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–22:00 Uhr · Samstag: 07:00–22:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.