Adler Apotheke
Schloßstraße 50-52
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Apotheken in Winnweiler (Donnersbergkreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Schloßstraße 50-52
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Jakobstraße 27a, 67722 Winnweiler
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rockenhausen · 7 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Bezirksamtsstraße 6, 67806 Rockenhausen · 7 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: geschlossen
Mehlingen · 9 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Hauptstraße 39, 67697 Otterberg · 9 km
Am Schlauweg 2, Niederkirchen · 11 km
Am Glockenturm 5, 67659 Kaiserslautern · 13 km
Hochspeyer · 14 km
Am Marktplatz 12, 67307 Göllheim · 14 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kaiserslautern · 14 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Kaiserslautern · 15 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.