Chirurgie & Allgemeinmedizin
Hauptstraße 58a, 18211 Admannshagen-Bargeshagen
Hausarztpraxis in Admannshagen-Bargeshagen (Landkreis Rostock). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hauptstraße 58a, 18211 Admannshagen-Bargeshagen
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Tannenweg 1b, 18069 Lambrechtshagen · 3 km
Warnowallee 26, 18107 Rostock · 6 km · barrierefrei
Turkuer Straße 57, 18107 Rostock · 6 km
Hofstraße 6, 18211 Nienhagen (Landkreis Rostock) · 6 km
Bonhoefferstraße 6, 18069 Rostock · 6 km
Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30–11:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 07:30–11:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Rostock · 7 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 14:30–17:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Malchiner Straße 11, 18109 Rostock · 7 km
Bremer Straße 39f, 18057 Rostock · 8 km
Pressentinstraße 8, 18147 Rostock · 9 km · barrierefrei
Thünenstraße 7, 18057 Rostock · 9 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.