Praxis für Allgemeinmedizin
Hofstraße 6, 18211 Nienhagen (Landkreis Rostock)
Hausarztpraxis in Nienhagen (Landkreis Rostock) (Landkreis Rostock). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hofstraße 6, 18211 Nienhagen (Landkreis Rostock)
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Hauptstraße 58a, 18211 Admannshagen-Bargeshagen · 6 km
Turkuer Straße 57, 18107 Rostock · 7 km
Warnowallee 26, 18107 Rostock · 7 km · barrierefrei
Rostock · 7 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 14:30–17:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Malchiner Straße 11, 18109 Rostock · 7 km
Tannenweg 1b, 18069 Lambrechtshagen · 8 km
Anastasiastraße 12, 18119 Rostock · 9 km
Kirchenplatz 13, 18119 Rostock · 9 km
Montag: 08:00–13:00 Uhr · Dienstag: 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Bonhoefferstraße 6, 18069 Rostock · 11 km
Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30–11:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 07:30–11:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Pressentinstraße 8, 18147 Rostock · 12 km · barrierefrei
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.