Praxis Dr. Haacker und Berrit Maas
Schulstraße 25, 57642 Alpenrod
Hausarztpraxis in Alpenrod (Westerwaldkreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Schulstraße 25, 57642 Alpenrod
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Neugasse 4, 57627 Hachenburg · 5 km
Montag, Donnerstag: 07:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Dienstag: 07:00–12:00 Uhr und 14:00–20:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:00–12:00 Uhr · Samstag: 10:00–12:00 Uhr
Tilmannstraße 4, 57627 Hachenburg · 5 km
Am Gewerbepark 1, 56462 Höhn · 8 km
Jahnstraße 3 A, 56244 Freilingen · 9 km
Oststraße 14, 56472 Hof (Westerwaldkreis) · 11 km
Bahnhofstraße 43, 56414 Meudt · 16 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Alsdorf (Landkreis Altenkirchen (Westerwald)) · 16 km
Bahnhofstraße 37a, 65599 Dornburg · 18 km
Zum Rousten 2, 56305 Puderbach · 19 km
Im Bruch 1, 56305 Puderbach · 19 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.