Dres. Richter und Nies Partnerschaftsgesellschaft
Am Gewerbepark 1, 56462 Höhn
Hausarztpraxis in Höhn (Westerwaldkreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Am Gewerbepark 1, 56462 Höhn
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Oststraße 14, 56472 Hof (Westerwaldkreis) · 7 km
Schulstraße 25, 57642 Alpenrod · 8 km
Neugasse 4, 57627 Hachenburg · 12 km
Montag, Donnerstag: 07:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Dienstag: 07:00–12:00 Uhr und 14:00–20:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:00–12:00 Uhr · Samstag: 10:00–12:00 Uhr
Jahnstraße 3 A, 56244 Freilingen · 12 km
Tilmannstraße 4, 57627 Hachenburg · 12 km
Bahnhofstraße 37a, 65599 Dornburg · 13 km
Bahnhofstraße 43, 56414 Meudt · 16 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Lützelner Straße 1a, 57299 Burbach · 16 km
Lange Gewann 23, 57299 Burbach · 17 km
Hauptstraße 48, 56412 Girod · 19 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.