Dr. med. E. Knorrn
Schlossallee 6, 99831 Amt Creuzburg
Hausarztpraxen in Amt Creuzburg (Wartburgkreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Schlossallee 6, 99831 Amt Creuzburg
Plan 4, 99831 Amt Creuzburg
Am Hainberg 10, 99831 Amt Creuzburg · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schleierbornweg 2, 99817 Eisenach · 7 km
Braugasse 5a, 99830 Treffurt · 7 km
Montag: 07:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag, Freitag: 07:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 07:00–09:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Am Gebräun 4, 99817 Eisenach · 8 km · barrierefrei
Am Gebräun 4, 99817 Eisenach · 8 km · barrierefrei
Auf dem Ufer 10, 99817 Eisenach · 8 km
An der Katzenaue 1, 99817 Eisenach · 9 km
Friedrich-Ebert-Straße 2, 99830 Treffurt · 9 km
Katharinenstraße 20-22, 99817 Eisenach · 10 km
Katharinenstraße, Eisenach · 10 km
Bahnhofstraße 21, 99817 Eisenach · 10 km · barrierefrei
Montag, Dienstag: 07:30–11:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Mittwoch bis Freitag: 07:30–11:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.