Allgemeinmedizin
Karlsplatz 2, 99817 Eisenach
Hausarztpraxen in Eisenach (Wartburgkreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Karlsplatz 2, 99817 Eisenach
Katharinenstraße
Karlsplatz 2, 99817 Eisenach
Bahnhofstraße 21, 99817 Eisenach · barrierefrei
Montag, Dienstag: 07:30–11:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Mittwoch bis Freitag: 07:30–11:00 Uhr
Kurstraße 2, 99817 Eisenach
Wartburgallee 78, 99817 Eisenach
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Auf dem Ufer 10, 99817 Eisenach
Am Gebräun 4, 99817 Eisenach · barrierefrei
Katharinenstraße 20-22, 99817 Eisenach
Am Gebräun 4, 99817 Eisenach · barrierefrei
Schleierbornweg 2, 99817 Eisenach
An der Katzenaue 1, 99817 Eisenach
Frauenberg 9, 99817 Eisenach
Montag, Mittwoch, Freitag: 09:00–13:00 Uhr · Dienstag: 10:00–12:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Eisenach
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.