Frau Dr. med. Ulrike Hiebsch
Lindenberg 1, 39393 Ausleben
Hausarztpraxis in Ausleben (Börde). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Lindenberg 1, 39393 Ausleben
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August-Bebel-Straße 26A, 39387 Oschersleben · 6 km
Straße der Freundschaft 12, 39393 Hötensleben · 7 km
Breitscheidstraße 27, 39387 Oschersleben · 9 km
Alte Post 3, 39387 Oschersleben · 10 km · barrierefrei
Thomas-Mann-Straße 24, 39365 Wefensleben · 11 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 18:00–20:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Harbke · 13 km
Dienstag: 14:00–16:00 Uhr · Donnerstag: 08:15–10:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Karl-Marx-Platz 127, 38838 Huy · 13 km
Holzgasse 2A, 39387 Oschersleben · 16 km
Montag bis Freitag: 07:30–11:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr
Helmstedt · 17 km
Nordstraße 1, 38350 Helmstedt · 18 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.