Hausärzte Frellstedt
Warberger Straße 9, 38373 Frellstedt
Hausarztpraxis in Frellstedt (Landkreis Helmstedt). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Warberger Straße 9, 38373 Frellstedt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Helmstedt · 7 km
Nordstraße 1, 38350 Helmstedt · 7 km
Harbke · 9 km
Dienstag: 14:00–16:00 Uhr · Donnerstag: 08:15–10:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Neue Straße 1E, 38170 Schöppenstedt · 12 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Oebisfelde-Weferlingen · 13 km
Magdeburger Straße 20, Grasleben · 14 km
Obere Dorfstraße 1, 38446 Wolfsburg · 16 km
Montag bis Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Straße der Freundschaft 12, 39393 Hötensleben · 16 km
Thomas-Mann-Straße 24, 39365 Wefensleben · 17 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 18:00–20:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Lindenberg 1, 39393 Ausleben · 19 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.