Dr. med. Frank-Dieter Hellmund
Rosenheimer Straße 47, 83043 Bad Aibling · barrierefrei
Hausarztpraxen in Bad Aibling (Landkreis Rosenheim). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Rosenheimer Straße 47, 83043 Bad Aibling · barrierefrei
Münchner Straße 5, 83043 Bad Aibling · barrierefrei
Am Feilnbacher Bahnhof 12, 83043 Bad Aibling
Münchner Straße 17, 83043 Bad Aibling · barrierefrei
Münchner Straße 2, 83043 Bad Aibling
Rosenheimer Straße 13, 83043 Bad Aibling
Lindenstraße 15, 83043 Bad Aibling
Montag, Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Freitag: 10:00–13:00 Uhr · Samstag: 10:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Meggendorferstraße 9, 83043 Bad Aibling
Färbergasse 3, 83043 Bad Aibling
Montag, Dienstag: 07:30–12:30 Uhr und 16:30–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:00–12:30 Uhr · Donnerstag: 07:30–13:00 Uhr · Feiertage, Samstag, Sonntag: geschlossen
Münchner Straße 5, 83043 Bad Aibling · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bad Aibling
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.