Mangfallpraxis
Carl-Jordan-Straße 16, 83059 Kolbermoor
Hausarztpraxen in Kolbermoor (Landkreis Rosenheim). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Carl-Jordan-Straße 16, 83059 Kolbermoor
barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
83026 Rosenheim · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Rosenheimer Straße 47, 83043 Bad Aibling · 4 km · barrierefrei
Mangfallstraße 20, 83026 Rosenheim · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–11:00 Uhr · Montag: 16:00–18:00 Uhr · Dienstag: 15:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr · Freitag: 15:00–17:00 Uhr
Rosenheimer Straße 13, 83043 Bad Aibling · 4 km
Aisinger Straße 81, 83026 Rosenheim · 4 km
Rosenheim · 4 km · barrierefrei
Münchner Straße 2, 83043 Bad Aibling · 4 km
Färbergasse 3, 83043 Bad Aibling · 4 km
Montag, Dienstag: 07:30–12:30 Uhr und 16:30–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:00–12:30 Uhr · Donnerstag: 07:30–13:00 Uhr · Feiertage, Samstag, Sonntag: geschlossen
Meggendorferstraße 9, 83043 Bad Aibling · 4 km
Lindenstraße 15, 83043 Bad Aibling · 4 km
Montag, Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Freitag: 10:00–13:00 Uhr · Samstag: 10:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.