Helmut Pfluger
Peter-Eich-Straße 1, 47551 Bedburg-Hau
Hausarztpraxis in Bedburg-Hau (Kreis Kleve). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Peter-Eich-Straße 1, 47551 Bedburg-Hau
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Lindenallee 18, 47533 Kleve · 5 km
Lohstätte 4, 47533 Kleve · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Hagsche Straße 63, 47533 Kleve · 5 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 15:30–19:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Motzfeldstraße 55, 47574 Goch · 6 km
Tiergartenstraße 5, 47533 Kleve · 6 km
Karl-Leisner-Straße 2, 47533 Kleve · 6 km
Albersallee 120, 47533 Kleve · 6 km
Albersallee 126, 47533 Kleve · 6 km
Hoffmannallee 105, 47533 Kleve · 6 km
Materborner Allee 65, 47533 Kleve · 6 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.