Dr. med. Robert Schemuth
Lohstraße 4, 47589 Uedem
Hausarztpraxen in Uedem (Kreis Kleve). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Lohstraße 4, 47589 Uedem
Tönisstraße 36, 47589 Uedem
Tönisstraße 36, 47589 Uedem
Gerberweg 2, 47589 Uedem
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kevelaerer Straße 28, 47626 Kevelaer · 8 km
Kalkarer Straße 89, 46509 Xanten · 8 km · barrierefrei
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:00 Uhr · Freitag bis Sonntag, Feiertage: geschlossen
Voßstraße 57, 47574 Goch · 8 km
Tönnessenstraße 5, 47574 Goch · 8 km
Wiesenstraße 42, 47574 Goch · 8 km
Waterkuhlstraße 46, 47574 Goch · 9 km
Alte Weezer Straße 17, 47623 Kevelaer · 9 km
Motzfeldstraße 55, 47574 Goch · 9 km
Busmannstraße 68, 47623 Kevelaer · 10 km
Venloer Straße 111, 47623 Kevelaer · 10 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.