Dr. Manfred Jahn
Rothleitener Weg 6, 95180 Berg (Landkreis Hof)
Hausarztpraxen in Berg (Landkreis Hof) (Landkreis Hof). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Rothleitener Weg 6, 95180 Berg (Landkreis Hof)
Rothleitener Weg 6, 95180 Berg (Landkreis Hof)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Marktplatz 16, 95119 Naila · 7 km
Marktplatz 16, 95119 Naila · 7 km
Hofer Straße 7, 95119 Naila · 7 km
Josef-Witt-Straße 1, 95152 Selbitz · 7 km · barrierefrei
Bad Stebener Straße 2, 95192 Lichtenberg · 7 km · barrierefrei
Dr.-Gebhardt-Steuer-Straße 24, 95138 Bad Steben · 9 km
Dr.-Gebhardt-Steuer-Straße 30, 95138 Bad Steben · 9 km
Joditzer Weg 80, 95030 Hof (Bayern) · 9 km
Rathausplatz 2, 95191 Leupoldsgrün · 9 km
Rathausplatz 2, 95191 Leupoldsgrün · 9 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.