Doris Gunsenheimer-Leopoldseder
Marktplatz 16, 95119 Naila
Hausarztpraxen in Naila (Landkreis Hof). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Marktplatz 16, 95119 Naila
Marktplatz 16, 95119 Naila
Hofer Straße 7, 95119 Naila
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Josef-Witt-Straße 1, 95152 Selbitz · 3 km · barrierefrei
Marktplatz 12, 95197 Schauenstein · 6 km
Dr.-Gebhardt-Steuer-Straße 24, 95138 Bad Steben · 6 km
Dr.-Gebhardt-Steuer-Straße 30, 95138 Bad Steben · 6 km
Luitpoldstraße 2, 95138 Bad Steben · 6 km
Bad Stebener Straße 2, 95192 Lichtenberg · 6 km · barrierefrei
Badstraße 31, 95138 Bad Steben · 7 km
Badstraße 26, 95138 Bad Steben · 7 km
Montag bis Freitag: 12:00–09:00 Uhr
Rothleitener Weg 6, 95180 Berg (Landkreis Hof) · 7 km
Rothleitener Weg 6, 95180 Berg (Landkreis Hof) · 7 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.