Ärztehaus (Allgemeinmediziner, Zahnärzte)
Bahnstraße 2, 51702 Bergneustadt · barrierefrei
Hausarztpraxis in Bergneustadt (Oberbergischer Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Bahnstraße 2, 51702 Bergneustadt · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Marie-Juchacz-Straße 2, 51645 Gummersbach · 10 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:30–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:30–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Marie-Juchacz-Straße 2, 51645 Gummersbach · 10 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:30–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:30–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Oberwiehler Straße 53, 51674 Wiehl · 10 km
Montag bis Freitag: 08:30–11:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 15:00–16:30 Uhr · Dienstag: 15:00–18:00 Uhr
Hauptstraße 51, 51709 Marienheide · 11 km
Bahnhofstraße 5, 57462 Olpe · 13 km
Martinstraße 8, 57462 Olpe · 13 km
Westfälische Straße 26, 57462 Olpe · 13 km
Löherweg 4, 57462 Olpe · 13 km
Strandbadweg 39a, 58566 Kierspe · 13 km
Olpener Straße 59, Engelskirchen · 16 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bergneustadt
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.