Tatjana Ochs
Alzener Weg 9, 51597 Morsbach
Hausarztpraxis in Morsbach (Oberbergischer Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Alzener Weg 9, 51597 Morsbach
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Mittelstraße 25, 51570 Windeck · 11 km
Holzgasse 4, 51570 Windeck · 12 km
Montag bis Freitag: 08:30–11:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Rathausstraße 25, 51570 Windeck · 12 km
Oberwiehler Straße 53, 51674 Wiehl · 12 km
Montag bis Freitag: 08:30–11:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 15:00–16:30 Uhr · Dienstag: 15:00–18:00 Uhr
Alsdorf (Landkreis Altenkirchen (Westerwald)) · 15 km
Bahnstraße 2, 51702 Bergneustadt · 17 km · barrierefrei
Marie-Juchacz-Straße 2, 51645 Gummersbach · 18 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:30–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:30–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Marie-Juchacz-Straße 2, 51645 Gummersbach · 18 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:30–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:30–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Siegtalstraße 204, Siegen · 18 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr
Siegtalstraße 25, 51570 Windeck · 18 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.