Hausärzte in Bietigheim-Bissingen
Hausarztpraxen in Bietigheim-Bissingen (Landkreis Ludwigsburg). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Dr. Olf
Dr. Breitenbücher
Dr. Hebeiß
Dr. med. Dorothea Göpfert
barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:30–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Dr. med. Stefan Göpfert
Dr. Nicola Nienhues
Montag, Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Freitag: 09:00–13:00 Uhr
Drs. med. Küenzlen/Busch/Ben Salah
Keplerstraße 19/1, 74321 Bietigheim-Bissingen · barrierefrei
Montag, Mittwoch: 07:30–17:00 Uhr · Dienstag: 07:30–18:00 Uhr · Donnerstag: 07:30–13:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–15:00 Uhr
Drs. med. Schwarzbich und Yu
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:30–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:30–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bietigheim-Bissingen
Häufige Fragen
Macht mein Hausarzt Hausbesuche?
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Wen rufe ich nachts oder am Wochenende an?
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Was ist ein Hausarztvertrag?
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.