Hausärztliche Praxis
Am Forsthof 22, 18246 Bützow
Hausarztpraxen in Bützow (Landkreis Rostock). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Am Forsthof 22, 18246 Bützow
Langestraße 36, 18246 Bützow · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Eisenbahnstraße 18, 18273 Güstrow · 14 km
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Markt 23, 18273 Güstrow · 14 km
Montag: 08:00–13:00 Uhr · Dienstag: 14:00–17:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
Markt 15, 18273 Güstrow · 14 km · barrierefrei
Lange Straße 38, 19417 Warin · 18 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 07:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bützow
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.