Praxis für Allgemeinmedizin
An der Arztpraxis 56 E, 09474 Crottendorf
Hausarztpraxis in Crottendorf (Erzgebirgskreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
An der Arztpraxis 56 E, 09474 Crottendorf
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Siedlung 1, 09465 Sehmatal · 4 km
Oberwiesenthaler Straße 14, 09471 Bärenstein · 7 km
Montag: 07:30–12:00 Uhr und 14:30–17:00 Uhr · Dienstag bis Freitag: 07:30–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Am Michaelisstollen 2, 09456 Annaberg-Buchholz · 8 km
Barbara-Uttmann-Straße 1, 09481 Elterlein · 8 km
Annaberg-Buchholz · 10 km
Schlettauer Straße 7, 09468 Tannenberg · 10 km · barrierefrei
Sachsenfelder Straße 71, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge · 12 km
Pestalozzistraße 12, 08344 Grünhain-Beierfeld · 12 km
Am Lotterhof 4, 09468 Geyer · 12 km · barrierefrei
Ehrenfriedersdorfer Straße 25, 09468 Geyer · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.