Arztpraxis Seupel
Siedlung 1, 09465 Sehmatal
Hausarztpraxis in Sehmatal (Erzgebirgskreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Siedlung 1, 09465 Sehmatal
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Oberwiesenthaler Straße 14, 09471 Bärenstein · 3 km
Montag: 07:30–12:00 Uhr und 14:30–17:00 Uhr · Dienstag bis Freitag: 07:30–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
An der Arztpraxis 56 E, 09474 Crottendorf · 4 km
Am Michaelisstollen 2, 09456 Annaberg-Buchholz · 9 km
Annaberg-Buchholz · 10 km
Schlettauer Straße 7, 09468 Tannenberg · 12 km · barrierefrei
Barbara-Uttmann-Straße 1, 09481 Elterlein · 12 km
Mühle 12, 09488 Thermalbad Wiesenbad · 15 km
Am Lotterhof 4, 09468 Geyer · 15 km · barrierefrei
Ehrenfriedersdorfer Straße 25, 09468 Geyer · 15 km
Sachsenfelder Straße 71, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge · 16 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.