Dr. Bolibruch
Georg-Nadler-Straße 24, 96106 Ebern
Hausarztpraxen in Ebern (Landkreis Haßberge). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Georg-Nadler-Straße 24, 96106 Ebern
Gleusdorfer Straße 11, 96106 Ebern
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße, 97496 Burgpreppach · 11 km
Kirchgasse 4, 96250 Ebensfeld · 12 km
Rosenstraße 18, 96250 Ebensfeld · 12 km
Steinleite 1, 96250 Ebensfeld · 12 km
Altenbanzer Weg 3, 96269 Großheirath · 13 km · barrierefrei
Angerstraße 61, 96231 Bad Staffelstein · 14 km
Unterzettlitzer Straße 31, 96231 Bad Staffelstein · 14 km
Ringstraße 3, 96269 Großheirath · 14 km
Bamberger Straße 35, 96231 Bad Staffelstein · 14 km
Haardtweg 8, Zeil am Main · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.