Gemeinschaftspraxis Burgpreppach
Hauptstraße, 97496 Burgpreppach
Hausarztpraxis in Burgpreppach (Landkreis Haßberge). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hauptstraße, 97496 Burgpreppach
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Ermershausen · 8 km
Georg-Nadler-Straße 24, 96106 Ebern · 12 km
Gleusdorfer Straße 11, 96106 Ebern · 12 km
Haardtweg 8, Zeil am Main · 15 km
Am Torgraben 3, 97437 Haßfurt · 16 km
Tränkberg 12, 97437 Haßfurt · 16 km
Brückenstraße 14, 97437 Haßfurt · 16 km
Hauptstraße 88, 97437 Haßfurt · 16 km · barrierefrei
Zeiler Straße 11, 97522 Sand a. Main · 18 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag: 15:00–18:00 Uhr · Dienstag: 16:00–19:00 Uhr
Michael-Brech-Straße 5, 97522 Sand a. Main · 18 km
Montag bis Freitag: 08:00–11:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.