Oberlandpraxis für Allgemeinmedizin
Sulzdorfer Straße 4a, 97488 Stadtlauringen
Hausarztpraxis in Stadtlauringen (Landkreis Schweinfurt). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Sulzdorfer Straße 4a, 97488 Stadtlauringen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ringstraße 19, 97517 Rannungen · 12 km
Hauptstraße 3B, 97456 Dittelbrunn · 16 km
Hauptstraße 3B, 97456 Dittelbrunn · 16 km
Hohe Markstraße 5, 97616 Salz · 17 km
Bahnhofstraße 16, 97714 Oerlenbach · 17 km · barrierefrei
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr
Schloßplatz 4, 97616 Bad Neustadt an der Saale · 18 km · barrierefrei
Sennfeld · 18 km
Gartenstraße 5, 97526 Sennfeld · 18 km
Apothekengasse 5, 97616 Bad Neustadt an der Saale · 18 km
Bauerngasse 25, 97616 Bad Neustadt an der Saale · 19 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.