Dr. med Stefan Reiß
Hohe Markstraße 5, 97616 Salz
Hausarztpraxis in Salz (Landkreis Rhön-Grabfeld). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hohe Markstraße 5, 97616 Salz
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Schloßplatz 4, 97616 Bad Neustadt an der Saale · 2 km · barrierefrei
Bauerngasse 25, 97616 Bad Neustadt an der Saale · 2 km
Bauerngasse 25, 97616 Bad Neustadt an der Saale · 2 km
Apothekengasse 5, 97616 Bad Neustadt an der Saale · 2 km
Riemenschneiderstraße 12, 97708 Bad Bocklet · 8 km · barrierefrei
Montag, Dienstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:30–17:00 Uhr · Mittwoch bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kleinfeldlein 3, 97708 Bad Bocklet · 11 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–11:30 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:30 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Hauptstraße 60, 97638 Mellrichstadt · 15 km
Hauptstraße 40, 97638 Mellrichstadt · 15 km
Hauptstraße 29, 97638 Mellrichstadt · 15 km
Kapellenstraße 3, 97688 Bad Kissingen · 15 km · barrierefrei
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.