Dr. Schmidt
Karl-von-Hahn-Straße 28, 72250 Freudenstadt · barrierefrei
Hausarztpraxis in Freudenstadt (Landkreis Freudenstadt). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Karl-von-Hahn-Straße 28, 72250 Freudenstadt · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Freudenstädter Straße 36, 72270 Baiersbronn · 5 km
Am Kurpark 31, 72178 Waldachtal · 12 km
Peterzeller Straße 9, 72290 Loßburg · 13 km
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 09:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr
Freudenstädter Straße 38, 72297 Seewald · 14 km
Kreuzstraße 47, 72160 Horb am Neckar · 17 km
Schillerstraße 28, 72160 Horb am Neckar · 21 km
Hermann-Hesse-Straße 21, 72160 Horb am Neckar · 21 km
Kirchplatz 3, 78733 Aichhalden · 22 km
Burgstraße 3, 78713 Schramberg · 23 km
Balinger Straße 53, 78727 Oberndorf am Neckar · 24 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Freudenstadt
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.