Dr. med. Peter Schilling
Freudenstädter Straße 38, 72297 Seewald
Hausarztpraxis in Seewald (Landkreis Freudenstadt). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Freudenstädter Straße 38, 72297 Seewald
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Freudenstädter Straße 36, 72270 Baiersbronn · 11 km
Karl-von-Hahn-Straße 28, 72250 Freudenstadt · 14 km · barrierefrei
Am Kurpark 31, 72178 Waldachtal · 16 km
Hauptstraße 146, 77830 Bühlertal · 19 km
Haabergstraße 1, 77830 Bühlertal · 19 km
Hauptstraße 159, 77830 Bühlertal · 19 km
Montag, Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 151, 77830 Bühlertal · 19 km
Igelbachstraße 3, 76593 Gernsbach · 20 km
Heiligenackerweg 4, 76597 Loffenau · 20 km
Montag bis Mittwoch: 07:00–11:30 Uhr und 14:30–17:00 Uhr · Donnerstag: 07:00–11:30 Uhr und 17:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Hintere Gasse 50, 75323 Bad Wildbad · 20 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.