Dr. B. Weis (Allgemeinmedizin)
Friedrichstraße 2, 78120 Furtwangen im Schwarzwald · barrierefrei
Hausarztpraxis in Furtwangen im Schwarzwald (Schwarzwald-Baar-Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Friedrichstraße 2, 78120 Furtwangen im Schwarzwald · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Villinger Straße 17, 78147 Vöhrenbach · 7 km
Turntalstraße 2, Schonach im Schwarzwald · 10 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt · 16 km
Sonnenhöhe 2, 79874 Breitnau · 16 km
Hauptstraße 37, 79215 Elzach · 17 km · barrierefrei
Gutach im Breisgau · 17 km
Montag: 08:30–19:00 Uhr · Dienstag: 08:30–14:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr · Donnerstag: 08:30–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Freiburger Straße 10, 79856 Hinterzarten · 18 km
Bahnhofweg 1, 79856 Hinterzarten · 18 km
Werderstraße 13, 78132 Hornberg · 18 km
Kollnauer Straße 19, 79183 Waldkirch · 18 km · barrierefrei
Montag, Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.